Spedition Transporte Hueber aus Innsbruck – Zollbestimmungen und mehr

Die Zollformalitäten

 

Wir erledigen für Ihren Umzug sämtliche Formalitäten für Ihren Import, Export oder Begleitschein von und zur EU-Grenze. Bei grenzüberschreitenden Umzügen wird auch die Zollabfertigung, das Carnet TIR oder das Carnet ATA, für Sie erledigt. Wir sagen Ihnen bei Ihrem Auftrag, welche Unterlagen, Dokumente oder Formulare vorzubereiten sind und wo diese erhältlich sind. Zum Beispiel in Drittländer wie die Schweiz, USA, Kanada, Australien, Südafrika oder sonstige Überseegebiete. Zusätzlich informieren wir Sie über die dazugehörenden Zollvorschriften nach den gültigen Zollgesetzen.

Der Zollverschluss

Zur Sicherheit wird ein Siegel, Zollblei und ein Sicherheitssiegel sowie zusätzlich Ihr persönliches Schloss (Ihr Schlüssel) angebracht, um Diebstahl zu verhindern. Eine Voranmeldung mit entsprechenden Umzugsgutlisten wird an die USA, CAN etc. oder Übersee-Customs versandt, damit beim Importzoll in Übersee eine reibungslose Importverzollung und Weiterleitung des Containers mit dem LKW zum Entlade Zielpunkt möglich ist.

Die Bestimmungen des Denkmalamts

Nach Zollgesetz ist eine Bescheinigung des Denkmalamts notwendig, um antike Möbel aus Österreich aus- oder einführen zu dürfen. Wir erledigen das für Sie, wenn entsprechende Fotos von den Möbeln vorgelegt werden oder von uns gemacht worden sind. Eine Fumigation (Zertifikat ) oder Begasung ist für den Export in viele Überseeländer sowie für den Import in die EU gesetzliche Sicherheitsvorschrift geworden.

Zollbestimmungen und mehr – Spedition Transporte Hueber aus Innsbruck

Bei Fragen rufen Sie uns an unter +43 512 583939 oder schicken Sie uns das Kontaktformular.

Zum Kontakt